Auch im Gesellschaftsrecht finden Sie in der Kanzlei Metzger und Kollegen in Darmstadt kompetente Berater.
Unter Gesellschaftsrecht werden Normen verstanden, die einerseits die Gründung, die rechtlichen Verhältnisse innerhalb einer Gesellschaft sowie die Beendigung von Gesellschaften und andererseits die rechtlichen Beziehungen von Gesellschaften gegenüber Dritten beinhalten. Klassischerweise wird zwischen Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaft, oHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft) einerseits , Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft, Limited, Societas Europaea) andererseits und schließlich Vereinen und Stiftungen unterschieden. Insbesondere gehören hierzu die Gebiete